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Fehler sind Chefsache

Rechtsanwalt Hartmut Hardt: „Wer seine Betreiberpflichten nicht kennt, lernt schnell das Strafrecht kennen.“

Jede Unternehmensführung ist verantwortlich für die Einhaltung aller Regeln, Vorschriften und Gesetze. Da diese Rahmenbedingungen sehr umfangreich werden können, spricht man inzwischen vom „Betreiberpflichtenmanagement“ (BPM). Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist es oft hilfreich, sich externe Unterstützung zu holen; das geht von der Entwicklung von Prüf- und Kontrollkonzepten bis hin zu Handlungsempfehlungen und Hilfe bei der Umsetzung. Dazu kommen noch die jeweils aktuelle Information über neue Betreiberpflichten, die Analyse von Verträgen und Beratung durch externe Partnerjuristen oder das Angebot regelmäßiger Sicherheitsaudits.